Führerschein Klasse AM
Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Mokick, Moped)
Mit
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bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
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Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50cm³
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Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
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andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
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Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
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Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
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Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 60 km/h, sofern sie vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine weiteren