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Führerschein Klasse AM

Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Mokick, Moped)

Mit

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50cm³

  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW

  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind

  • Kleinkrafträder nach ehemaligen DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 60 km/h, sofern sie vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind



Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine weiteren

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