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Führerschein Klasse A

Klasse A

"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als       45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Mindestalter: 20 - 24 Jahre (siehe oben)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

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