top of page

Führerschein Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. 
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Sie müssen mindestens

  • 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und

  • 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
Eingeschlossene Klassen: AM, L

bottom of page