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Führerschein Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Sie müssen mindestens
-
16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
-
18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

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